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Hilfe für Wildtiere

Hilfe für Wildtiere

Fast täglich erreichen uns Meldungen zu verletzt aufgefundenen Wildtieren. Natürlich sollten diese so schnell wie möglich zu einer Tierarztpraxis gebracht werden. ABER: Für die Behandlung von Wildtieren gibt es klare gesetzliche Regeln, die besagen:
1. Nach Naturschutzgesetz ist derjenige für das Tier verantwortlich, der es aus der Natur entnimmt – auch finanziell
2. Keine Pflicht: Es gibt kein Gesetz, das Tierärztinnen und Tierärzte zwingt, kranke oder verletzte Wildtiere medizinisch zu versorgen.
Notfallhilfe: Viele Praxen helfen verletzten Tieren aus kulanter Tierliebe trotzdem im akuten Notfall, müssen dies aber rechtlich nicht tun.
Ethische Grenzen: Wenn eine Praxis über keine ausreichende Spezialisierung oder Ausrüstung für Wildtiere verfügt, raten Standesregeln oder ethische Grundsätze sogar dazu, die Behandlung abzulehnen, um dem Tier nicht zu schaden.
2. Kosten und Zuständigkeit
Keine kostenlose Leistung: Tierärzte sind an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden und müssen Behandlungen abrechnen. Sie sind nicht verpflichtet, Wildtiere kostenlos zu behandeln.
Wer zahlt? Wer ein Wildtier in die Praxis bringt, gilt rechtlich oft als Auftraggeber und haftet im Zweifel für die Kosten, es sei denn, Polizei oder Behörden haben das Tier offiziell übergeben oder es greifen Sonderregelungen (z. B. Jagdrecht/zuständiger Jäger).
3.Zuständigkeit
Für verletzte Wildtiere sind je nach Tierart und Situation unterschiedliche Stellen zuständig:
a) Jagdbares Wild (z. B. Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen): Der zuständige Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder die Jagdbehörde.
b) Andere Wildtiere und Vögel (z. B. Greifvögel, geschützte Arten, Kleintiere): Die untere Naturschutzbehörde, spezialisierte Wildtierauffangstationen.
c) Akute Notfälle / Gefahr im Verzug: Die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr, die den zuständigen Jäger oder eine Rettungsstelle verständigen können

Veranstaltungen 2026 und 2027

Veranstaltungen 2026 und 2027

Auch 2026 und 2027 laden wir herzlich ein, unsere Veranstaltungen zu besuchen. Der Erlös davon wird immer zu 100% für den Unterhalt der Tiere benutzt. Hier ein Überblick der jetzt bereits bekannten Termine.

Sonntag, 4.10.2026 Tag der offenen Tür von 14 bis 16.30 Uhr mit Cafeteria
Sa. 14.11. &So. 15.11.2026 Adventsmarkt Bad Sassendorf 11-18 Uhr
Sa 12.12. & So 13.12.2026 Hundeweihnachtsmarkt in Bad Sassendorf
Sa. 12 bis 18 Uhr & So. 11 bis 18 Uhr
So 13.12. & Mo. 14.12.2026 Weihnachtsmarkt in Soest von 10 – 18 Uhr
Sonntag, 20.12.2026 Tierbescherung auf dem Tierheimgelände von 14 bis 16.30 Uhr
Sonntag 6.2.2027 Tag der offenen Tür von 14 bis 16.30 Uhr mit Cafeteria
Sonntag 3.4.2027 Tag der offenen Tür von 14 bis 16.30 Uhr mit Cafeteria
Sonntag 5.6.2027 Tag der offenen Tür von 14 bis 16.30 Uhr mit Cafeteria
Sonntag 1.8.2027 Sommerfest im Tierheim von 11 bis 16.30 Uhr
Sonntag 2.10.2027 Tag der offenen Tür von 14 bis 16.30 Uhr mit Cafeteria

Neue Hunde in der Vermittlung

Sirius

Sirius

Sirius ist lieb, freundlich und prima als Zweithund geeignet.

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Neue Katzen in der Vermittlung

Amira

Amira

Schmusekatze! Amira ist eine verschmuste,freundliche und

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Kontakt

Tierheim Soest
Birkenweg 10
59494 Soest

Tel.: 02921-15241
Fax: 02921-767089
Mail: buero@tierheim-soest.de

Öffnungszeiten

Der Tierheim-Besuch ist nur mit Termin möglich

Wenn Sie Interesse an einem unserer Tiere haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 02921-15241

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Sparkasse Hellweg-Lippe
IBAN: DE11 4145 0075 0003 0034 07
BIC: WELADED1SOS

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